Der Angriff des Robert-Koch-Institutes auf das Werk von Prof. Dr. phil. Günther Enderlein
im Jahr 1952 – Seite I
Der massive und letzthin erfolgreiche Angriff des Robert-Koch-Institutes auf das Lebenswerk von Prof. Dr. Günther Enderlein dürfte in der Geschichte der Bundesrepublik seinesgleichen suchen.

Einen Auslandsaufenthalt von Prof. Dr. Enderlein ausnutzend führt das Landesgesundheitsamt Berlin in Zusammenarbeit mit dem ebenfalls dort ansässigen Robert-Koch-Institut eine Kontrolle in der Herstellungsabteilung des IBICA Institutes durch. Die Ergebnisse dieser „Kontrolle“ werden von den beiden genannten Stellen ausgegeben als „Unterlagen zur Information über den Fall Enderlein, bestimmt für westdeutsche wissenschaftliche Kreise und als Basis zur Publikation“.
Ein Photo einer Ampulle, in der sich – angeblich! – ein Fliegenkopf befinden soll, wird der Illustrierten „Stern“ zur Verfügung gestellt.

Der Kontrolle des Institutes vorausgegangen war eine Radiosendung bei RIAS Berlin, 16. 1. 1952, 23.10 Uhr.

Mit der vorgeschobenen Behauptung hatten sie sich allerdings den Falschen ausgesucht, war Prof. Dr. Enderlein doch damals einer der bedeutendsten Entomologen Europas, mit einer Liste von 381 (!) Aufsätzen in dem Gebiet.
In einem späteren Prozeß vor dem Verwaltungsgericht Berlin wurde Prof. Henneberg, der Direktor des Robert-Koch-Institutes, von Prof. Enderlein aufgefordert, die entsprechende Ampulle, auf die sich der Angriff des RK-Institutes maßgeblich stützte, in der Verhandlung vorzulegen. Prof. Henneberg quittierte diese Anforderung des zentralen Beweisstückes mit der Feststellung, „der Inhalt der Ampulle ist verdunstet“.
Es handelt sich, wohlgemerkt, um eine abgeschmolzene Glasampulle!


Der Angriff hatte, wie wir heute vermuten, in erster Linie das Ziel, daß man seitens Prof. Hennebergs dahinterkommen wollte, w i e die Präparate von Prof. Enderlein im IBICA-Institut hergestellt werden. Entsprechende Hinweise dazu finden sich in der damaligen Korrespondenz, in der auf die Aussage entsprechender Zeugen in der Richtung verwiesen wird.
Das wird sich heute nicht mehr belegen lassen.

Durch die Schließung des Institutes kam es zu zahlreichen Protesten aus dem In- und Ausland, die das Landesgesundheitsamt innerhalb kurzer Zeit veranlaßten, dem IBICA Institut vorläufig die Herstellung wieder zu gestatten.
In einem nachfolgenden Gerichtsverfahren unterlag dann Enderlein, nicht wegen der angeblich festgestellten Mängel, sondern weil Enderlein zwar eine Herstellerlaubnis für die Firma Sanum/Berlin hatte, nicht aber für das Institut IBICA – man nahm diese Formalie zum Anlaß, Enderlein de facto die weitere Herstellung seiner Präparate in Berlin unmöglich zu machen.

Damit waren die Angriffe seitens des Landesgesundheitsamtes Berlin auf Enderlein und sein Werk noch lange nicht zu Ende, belegt u. a. durch einen Brief von Dr. Stein an Sigrid Enderlein aus dem Jahr 1977: Selbst nach dem Angriff des Landesgesundheitsamtes auf die Produktion der Heilmittel nach Prof. Enderlein hat es, nach der Verlegung seines Institutes nach Hamburg, weiter massive Angriffe des Landesgesundheitsmates auf das Werk von Enderlein gegeben, und das über die Grenzen der Zuständigkeit des Landesgesundheitsamtes Berlin hinaus, bis hin zur Schließung von Arztpraxen von Ärzten, die die Mittel von Prof. Enderlein einsetzten, wie z. B. von Dr. Smend in Hamburg; gerade Letzterer hatte sich jahrzehntelang in Vorträgen für die bahnbrechenden neuen Erkenntnisse bei der Entstehung von Krankeiten und deren Heilung nach der Symbioselenkung gemäß Prof. Enderlein eingesetzt.

Doch – noch einmal zurück in das Jahr 1952 – gehen wir einmal ins Detail: wie sah der Angriff aus, was lag ihm zugrunde: Dank der noch in einem (!) Exemplar der Erwiderungsschrift von Prof. Enderlein ist es uns heute möglich, noch einmal zurückzublicken und zu erkennen, welche Dilettanten mit Prof. Dr. Henneberg und Dr. Saalmann damals am Werke waren: